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Krankenkassen und Verordnungen

Ergotherapie und Logopädie sind Vertragsleistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen und werden von Ihrem Arzt verordnet. Sie können in der Praxis, in Einzel- und Gruppenbehandlung, sowie als Hausbesuch durchgeführt werden. Dazu zählt der Hausbesuch beim immobil gewordenen Patienten, aber auch die Therapie von Kindern in ihrem Kindergarten oder Hort, wenn so verordnet. Unsere Praxis ist für alle Kassen zugelassen.

Ärztliche Verordnung

Ergotherapie und Logopädie wird in der Regel von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin) verordnet. Zusätzlich kann bei Bedarf eine Beratung zur Integration ins häusliche und/oder soziale Umfeld durchgeführt werden.

Heilmittelrichtlinien

Die Rezepte müssen bei gesetzlich Versicherten nach bestimmten Regelungen der Heilmittelrichtlinien ausgefüllt werden. Ihr behandelnder Arzt oder das Team von LogErgo stehen beratend zur Seite.

Das Wichtigste in Kürze

Verordnungsmenge

Die Verordnungsmenge im Regelfall (gesetzlich Versicherte) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe. Nach Ausschöpfung des Regelfalls sehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapiepause von 3 Monaten vor, bevor wieder mit einer erneuten Erstverordnung ein neuer Regelfall (aufgrund derselben Diagnose) begonnen werden darf.

Verordnungsmenge

Die Verordnungsmenge im Regelfall (gesetzlich Versicherte) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe. Nach Ausschöpfung des Regelfalls sehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapiepause von 3 Monaten vor, bevor wieder mit einer erneuten Erstverordnung ein neuer Regelfall (aufgrund derselben Diagnose) begonnen werden darf.

Verordnungsmenge

Die Verordnungsmenge im Regelfall (gesetzlich Versicherte) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe. Nach Ausschöpfung des Regelfalls sehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapiepause von 3 Monaten vor, bevor wieder mit einer erneuten Erstverordnung ein neuer Regelfall (aufgrund derselben Diagnose) begonnen werden darf.

Welche Ärzte verschreiben Logopädie bzw. Ergotherapie?

Ergotherapie oder Logopädie darf sowohl von Fachärzten als auch von Hausärzten und Allgemeinmedizinern verordnet werden.

Ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig

Rezepte bei gesetzlich Versicherten sind max. 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig – in diesem Zeitraum sollte das Erstgespräch (Anamnese) mit Ihrem Therapeuten stattgefunden haben (bei Privatversicherten gibt es keine Einschränkung).

Wann wird i. d. R. verordnet?

Ergotherapie/Logopädie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Kindergarten, Schule, Beruf) und/oder Freizeit kommt.

Verordnungsmenge

Die Verordnungsmenge im Regelfall (gesetzlich Versicherte) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe. Nach Ausschöpfung des Regelfalls sehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapiepause von 3 Monaten vor, bevor wieder mit einer erneuten Erstverordnung ein neuer Regelfall (aufgrund derselben Diagnose) begonnen werden darf.

Verordnung außerhalb des Regelfalls

Auch nach dem Regelfall ist eine weitere Verordnung ohne 3-monatige Pause möglich, sofern medizinisch indiziert: Dies ist auf dem Rezept durch ein Kreuz bei „Verordnung außerhalb des Regelfalls“ sowie einer kurzen Begründung am Rezeptende kenntlich zu machen. Manche Krankenkassen erwarten vor der Fortführung der Therapie als „Ausnahme vom Regelfall“, dass das Rezept dort zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Therapie kann trotzdem fortgeführt werden, bis ggf. ein Ablehnungsbescheid der Kasse angekommen ist. Viele Krankenkassen haben jedoch auf dieses komplizierte Verfahren bereits verzichtet.

Rufen Sie uns an!

Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.