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Ihr Weg zur Therapie

Verordnungsweg und Therapieverlauf für Logopädie und Ergotherapie


Ergotherapie und Logopädie sind ärztlich verordnete Heilmittel. Der behandelnde Arzt stellt für die ergotherapeutische oder logopädische Behandlung ein entsprechendes Rezept aus. Sie kann in der Praxis in Einzel- und Gruppenbehandlung, sowie als Hausbesuch durchgeführt werden. Dazu zählt der Hausbesuch beim immobil gewordenen Patienten, aber auch die Therapie von Kindern in ihrem Kindergarten oder Hort, wenn so verordnet.

Für eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) nötig. Dieses wird vom behandelnden Arzt verschrieben – bei Kindern und Jugendlichen ist es oft der Kinderarzt, der Kieferorthopäde oder der Kinder- und Jugendpsychiater. Aber auch Allgemeinärzte, HNO-Ärzte oder Neurologen stellen je nach Diagnose Verordnungen für Logopädie oder Ergotherapie aus. Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung eine Gültigkeit von 10 Tagen hat – in dieser Zeit sollte zumindest die Anamnese (Erstgespräch) stattgefunden haben. Wenn Sie eine solche Verordnung für sich oder einen Angehörigen erhalten haben, vereinbaren Sie deshalb umgehend einen Termin mit uns.

Verordnungsweg Logopädie - Ergotherapie

Therapieverlauf

Das Erstgespräch mit dem Logopäden oder Therapeuten wird bei Kindern gemeinsam mit den Eltern durchgeführt. Bei diesem Gespräch können unsere Patienten bereits die Praxis und den Therapeuten kennen lernen und auch sehen, ob man „gut miteinander kann“ – eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.

Eine Verordnung wird im Regelfall für 10 Therapieeinheiten ausgestellt. Eine Einheit dauert normalerweise 45 Minuten und findet ein bis zweimal pro Woche statt. Danach erhalten Sie und der behandelnde Arzt einen Therapiebericht, der die Fortschritte der Therapie aufzeigt und anhand dessen gemeinsam entschieden werden kann, ob weitere Therapieeinheiten nötig sind. Wie lange die Behandlung dauern wird, ist je nach Patient unterschiedlich – sie kann wenige Wochen, aber auch Jahre dauern, abhängig vom Grad der Störung und eventuellem Fortschreiten von für die Störung verantwortlichen Krankheiten (v. a. bei Patienten mit degenerativen Hirnerkrankungen).

Wer übernimmt die Kosten für Logopädie und Ergotherapie?

Für therapeutische Behandlungen im Rahmen der Logopädie und Ergotherapie kommen normalerweise die gesetzlichen und privaten Krankenkassen auf. Patienten unter 18 Jahren sowie diejenigen mit einer Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse müssen keine Zuzahlung leisten.

Eine gute Übersicht zum Verordnungsweg und Kostenübernahme von logopädischen Behandlungen finden sie auf der Website des dbl.