Sprachstörungen durch Schwerhörigkeit oder Hörverlust/Taubheit
Kinder, die im Hauptsprachbereich (250 – 4.000 Hz) an auditiven Wahrnehmungsschwierigkeiten bis zu über 15 dB leiden, werden als hörgestört eingestuft. Hörstörungen können in leichter (< 40 dB), mittlerer (40 – 70 dB) und hochgradiger (> 70 dB) Ausprägung vorliegen. Eine Sprachstörung, wie beispielsweise Lispeln, liegt meist ab ca. 25 dB Hörverlust vor. Ist die auditive Wahrnehmungsfähigkeit stark eingeschränkt (> 80 dB Hörminderung), werden keine Sprechfähigkeiten ausgebildet, außer ein Hörgerät sorgt rechtzeitig für Abhilfe. Auf diese Weise kann ein Hörverlust oder eine Hörminderung dazu beitragen, dass eine normale Sprachentwicklung nicht stattfindet, was eine geistige Behinderung nach sich ziehen kann. Um hörgestörte Kinder optimal zu fördern, sollten sie frühestmöglich durch eine geeignete Therapie unterstützt werden.
Folgende Ursachen können vorliegen:
Schwerhörigkeit Schallleitung
- Gehörgangverstopfung
- Fehlbildung des Gehörgangs bereits bei Geburt
- Tumorbildung
- Verletzungen
- Wucherungen der Knochen
- Paukenerguss
- Mittelohrentzündung (akut und chronisch)
- Mastoiditis
- Otosklerose
- Trommelfellperforation
- Schädelbasisbruch
Schallempfindungs- oder Innenohr-Schwerhörigkeit
- Ohrinfarkt
- Morbus Menière
- Akuter Lärmschaden
- Vergiftungen
- Tumorbildung (z. B. Akustikusneurinom, Vestibularisschwannom)
- Altersbedingte Schwerhörigkeit
- Innenohrfehlbildungen
- Schädel- und Nervenverletzungen
- Hirnhautentzündung
- Fehlbildung oder Fehlen des Gehörnervs
- Gestörte Verbindung von Haarzelle mit Hörnerv (auditorische Neuropathie)
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Lara Neumann – Logopädie
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